Achtung - Restentleerung bei Anschluss an das zentrale Abwassernetz
Ist eine Umbindung des Grundstückes an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage erfolgt, ist eine Restentleerung der Abwasserbeseitigungsanlage (Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube) durch das vom Zweckverband beauftragte Unternehmen durchzuführen. Erfolgt keine Restentleerung der Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Termine für eine Restentleerung vereinbaren Sie unter folgender Telefonnummer 03441 / 82 916 - 14.
Soll die Entsorgungsfirma eine Reinigung Ihrer Abwasserbeseitigungsanlage durchführen, ist dies eine privatrechtliche Leistung der Entsorgungsfirma. Die Rechnungslegung der Reinigung erfolgt nicht über den Zweckverband.
Eigentümerwechsel
Der Abwasserzweckverband möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ein Eigentümerwechsel schriftlich beim Verband anzuzeigen ist. Für die Erstellung der Endbescheide benötigt der Verband folgende Unterlagen:
- Name und Kontaktdaten des bisherigen und neuen Eigentümers,
- Kopie der Seiten des Kaufvertrages, aus denen die Grundstücksbezeichnung, Name des Käufers und Verkäufers sowie das Übergabedatum hervorgeht,
- Zählerstand der Wasseruhr(en) bei Grundstücksübergabe.
Nur nach Vorliegen aller Unterlagen kann der Verband die Endbescheide erstellen.
Zum Eigentümerwechsel können Sie das entsprechende Formular beim Verband anfordern oder es von der Internetseite des Verbandes (siehe Formulare) herunterladen.
Nach Erstellung der Endbescheide und deren Abbuchung wird die vorhandene Bankverbindung durch den Verband geschlossen und im Sinne des Datenschutzes gelöscht.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Verband nicht durch seine Mitgliedsgemeinden, Behörden und Ver-/Entsorger über einen Eigentümerwechsel informiert wird.
Information zur Erlaubnis zum betreiben von Biologischen Kleinkläranlagen
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
um Ihre biologische Kläranlage betreiben zu können, haben Sie eine Erlaubnis vom Abwasserzweckverband erhalten. In dieser Erlaubnis wurden u.a. der Anlagentyp sowie die Laufzeit der Erlaubnis geregelt. Sollten Sie eine neue Anlage einbauen müssen, ist Ihrerseits eine neue Erlaubnis beim Verband zu beantragen. Ebenfalls ist Ihrerseits eine neue Erlaubnis zu beantragen, wenn die Gültigkeit der Erlaubnis abgelaufen ist bzw. in Kürze ablaufen wird. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite bzw. bekommen es in der Geschäftsstelle des Verbandes.
Vorschau auf das Jahr 2019
Vorausschau auf Jahr 2019
Für das Jahr 2019 stehen für den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach folgende Bauvorhaben bzw. Arbeiten an:
Zum Ende des Jahres 2019 werden voraussichtlich die Kanalbauarbeiten am Bau der Ortskanalisation Nißma beendet werden. Diese Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Abwasserzweckverband, Gemeinde Elsteraue, Burgenlandkreis und der Midewa. Seitens des Verbandes erfolgt die Errichtung des Schmutzwasserkanales sowie die teilweise Erneuerung des Niederschlagswasserkanales. Diese Baumaßnahme wird durch die Europäische Union und durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert.
Eine weitere große Baustelle ist der Ort Rehmsdorf. Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes der Ortskanalisation Rehmsdorf im Juni 2018 wurde nahtlos mit dem 3. und 4. Bauabschnitt begonnen, welcher Mitte 2020 beendet werden wird. Diese Baumaßnahme wird durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert.
Weiterhin ist der Baubeginn für die neuen Kläranlage in Kayna für Mitte Juli 2019 geplant. Mit dem Baubeginn für den 1. Bauabschnitt Schmutzwasserortsnetz ist im September dieses Jahres zurechnen. Hier ein Blick auf das Model der neuen Kläranlage in Kayna. Diese wird die alte Containerkläranlage ablösen und eine deutliche Verbesserung für die Umwelt sowie für Einwohner und das Ortsbild bringen.
In diesem Jahr wird voraussichtlich mit der Erschließung der noch nicht erschlossenen Ortsteile der Gemeinde Gutenborn Droßdorf, Rippicha und Frauenhain begonnen. Hier ist geplant, den Verbindungssammler zwischen Droßdorf und der Pumpstation in Rippicha zu errichten.
Das Regenwasserpumpwerk in Bergisdorf, die Erweiterung der Kläranlage Kiefernweg in Wetterzeube, die Sanierung von Altkanälen im Verbandsgebiet, die Sanierung von Einleitstellen und Probenahmeschächten sollen im Jahr 2019 realisiert. Es ist geplant mehrere Hauspumpwerken im Gebiet der Gemeinde Elsteraue zu überholen und Pumpen sowie Einbauten auszutauschen.
Im Lauf des Jahres werden sicherlich noch mehre kleine Maßnahmen kommen, wie z.B. die Reinigung von Regenrückhaltebecken, Errichtung von neuen Hausanschlüssen für Hausbauer im Verbandsgebiet sowie die laufende Unterhaltung.
Information
Freihaltung Hausanschlussschächte
Aus gegebenem Anlass möchte der Abwasserzweckverband darauf hinweisen, dass die Hausanschlussschächte zur öffentlichen Anlage des Abwasserzweckverbandes gehören und für die Mitarbeiter des AZV jederzeit zugänglich sein müssen.