Formulare

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Formulare herunterzuladen. Zum Ansehen benötigen Sie den Acrobat Reader, welchen sie kostenlos hier herunterladen können.

 

Für die Nutzung eines Gartenwasserzählers gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gartenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasservorgesehen, welches nach der Verwendung nicht dem Abwasserkanal als Schmutzwasser zugeführt wird, sondern auf dem Grundstück versickert. Der übliche Anwendungsfall ist das sommerliche Gießwasser im heimischen Garten. 
  • Poolwasser, oder anderes nach der Nutzung als Schmutzwasser anfallendes Wasser, ist nicht über den Gartenwasserzähler zu beziehen.

     
  • Die Wasserentnahmestelle muss sich nach dem Hauptwasserzähler und außerhalb des Gebäudes befinden.
  • Sie können den Einbau des Wasserzählers entweder selbst übernehmen oder durch eine Firma einbauen lassen.
  • Bitte setzen Sie den AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach nach dem Einbau in Kenntnis, damit dieser den Zähler abnehmen und verplomben kann.
  • Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) müssen Sie den Zähler durch einen neuen Zähler ersetzen. 
  • Der Ausbaustand ist dem AZV nachzuweisen. Gartenwasserzähler können nach Ablauf der Eichfrist in der Gebührenermittlung nicht mehr berücksichtigt werde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Geffe Tel.: (034426) 211985.

 

Auf Grund der rechtlichen Bestimmungen ist es erforderlich, dass die Formulare mit Originalunterschrift beim Verband eingereicht werden. Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte an den

Abwasserzweckverband Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach
Dr. -Engler-Straße 16
06729 Elsteraue
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