01
01
Image© A. Stefanowski
02
02
Image© A. Stefanowski
03
03
Image© A. Stefanowski
04
04
Image© A. Stefanowski

Gebührensatz

Die Niederschlagswassergebühr  beträgt 

0,85 € je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche.

 

Abflußbeiwerte



Flächenart

Abflußbeiwert

     

1

Dachflächen

 

1.1

Dachflächen mit normaler Dacheindeckung

0,9

1.2

begrünte Dächer/Kiesdächer                                                

0,3

2

Befestigte Flächen

 

2.1

Flächen mit Asphalt, Beton, Schwarzdecke, fugenlose Plattenbeläge und Ähnliches sowie befestigte Fläche mit Fugendichtung, Fugenverguss oder mit Beton- bzw. Bitumenunterbau

0,9

2.2

Fläche mit Pflaster, Verbundstein, Platten und Ähnliches; die keine Fugendichtung, kein Fugenverguss oder keinen Beton- bzw. Bitumenunterbau haben

0,6

2.3

Fläche mit Rasengittersteinen, Ökopflaster, Kies, Schotter oder Asche; die keinen Beton- oder Bitumenunterbau haben, sowie Sportflächen mit Dränung(Grundstücksflächen, Kunststoffrasen)

0,3

3

Unbefestigte Flächen

 

3.1

Garten, Rasen, Wiese, Weide, Acker und Ähnliches 0 v.H.

0,0

 

 

 


 

lfd.
Nr.
Bezeichnung Grundgebühr Mengengebühr
1   Abwassergebühr zentral 16,00 € / Monat*
siehe Tabelle 1
4,24 €/m³  
2   Ausfuhr aus
  Kleinkläranlage
Keine

36,51 €

je 0,5 m³ 

3   Ausfuhr aus
  Sammelgrube
Keine

29,16 €

je 0,5m³  

4   Abwasserabgabe
  je Person und Jahr
 Keine  17,90 €  
5   Teileinleitergebühr 10,00 € / Monat*
siehe Tabelle 2
 1,77 €/m³  


 

*Tabelle 1 bei einer Zählergröße bis

Q3 / 4           16,00 € / Monat                         Q3 / 40            160,00 € / Monat

Q3 / 10         40,00 € / Monat                         Q3 / 63            252,00 € / Monat

Q3 / 16         64,00 € / Monat                         Q3 / 100          400,00 € / Monat

Q3 / 25        100,00 € / Monat                         Q3 / 250       1.000,00 € / Monat

 

  *Tabelle 2 bei einer Zählergröße bis

Q3 / 4              10,00 € / Monat                      Q3 / 40            100,00 € / Monat

Q3 / 10            25,00 € / Monat                      Q3 / 63            157,50 € / Monat

Q3 / 16            40,00 € / Monat                      Q3 / 100          250,00 € / Monat

Q3 / 25            62,50 € / Monat                      Q3 / 250          625,00 € / Monat

 

 

 

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser. (Verweis auf die  Beitrags-, Gebühren-, Grundstücksanschlusskosten- und Abwasserabgabeabwälzungssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach.


Wir unterscheiden Gebühren für Volleinleitung (Zentral), Bürgermeisterkanäle (überlaufe aus Kleinkläranlagen) und dezentrale Gebühren(Entsorgung Kleinkläranlagen oder Sammelgruben).
 

Um Volleinleitung handelt es sich, wenn das Abwasser in ein öffentliches Kanalsystem eingeleitet wird, dass in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) endet. Bei der Volleinleitung unterscheiden wir in eine Grundgebühr (pro Monat) und eine Verbrauchsgebühr (je m³). Die Grundgebühr entsteht auch dann, wenn nur die Vorhalteleistung in Anspruch genommen wird  und die Verbrauchsgebühr nicht entsteht. Die Verbrauchsgebühr wird nach tatsächlich eingeleiteter Abwassermenge (Trinkwasserzähler) berechnet.
 

Um Bürgermeisterkanäle handelt es sich, wenn Abwasser über eine grundstückseigene Kläranlage in ein öffentliches Netz eingeleitet wird, das nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen ist.


Dezentrale Entsorgung ist die Entsorgung von Abwässern und Fäkalschlämmen, die in grundstückseigenen Kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallen.


Copyright 2022 Startseite. www.azv-het.de
Templates Joomla 1.7 by Wordpress themes free